Urlaubsplanung – wie sie 2017 Ihren Urlaub verdoppeln

2017 wird ein gutes Jahr für alle, die gerne etwas mehr Freizeit genießen. Wer geschickt plant und rechtzeitig Urlaub einreicht, kann als Arbeitnehmer durch die Verknüpfung von Urlaubs- und bundesweiten Feiertagen seine freie Zeit quasi verdoppeln. Aus 31 Tagen Jahresurlaub lassen sich beispielsweise – inklusive der Wochenenden – 71 arbeitsfreie Tage herausholen. Wer von 8. bis zum 23. April freinimmt, darf sich rund um Ostern über 16 freie Tage freuen, muss aber nur acht Urlaubstage investieren.

Nur eine Woche später bietet der 1. Mai, der 2017 auf einen Montag fällt, die Möglichkeit, vom 29. April bis zum 7. Mai mit vier Urlaubstagen neun Tage freizumachen. Dasselbe gilt für die Tage rund um Christi Himmelfahrt (20. bis 28. Mai), Pfingsten (3. bis 11. Juni) und den Tag der Deutschen Einheit (30. September bis 11. Oktober). Eine Besonderheit stellt 2017 der Reformationstag dar, der anlässlich des 500-jährigen Jubiläums von Luthers Thesen einmalig zum bundesdeutschen Feiertag erklärt wurde. Ab Ende Oktober bietet er die Gelegenheit, mit vier Urlaubstagen neuen Tage zu Hause zu bleiben – oder in den warmen Süden zu fliegen …

Das Jahresende mit Weihnachten und Neujahr präsentiert sich ebenfalls recht entspannt. Mit nur drei Urlaubstagen kann man sich vom 23. Dezember bis zum 1. Januar zehn Tage erholen.

In katholischen Bundesländern sieht die Bilanz sogar noch rosiger aus …

Hintergrundinformationen – was das Arbeitsrecht vorsieht

Der Arbeitgeber muss die Wünsche der Arbeitnehmer bezüglich der Urlaubsplanung grundsätzlich berücksichtigen. Ablehnen darf er diese nur aus betrieblichen Gründen, etwa wenn alle Mitarbeiter an denselben Tagen freihaben möchten. In solchen Fällen gelten Arbeitnehmer mit Kindern als besonders schutzbedürftig und werden in der Regel bevorzugt.

Einen bereits genehmigten Urlaub darf der Arbeitgeber nur aus gewichtigen Gründen in Ausnahmefällen streichen. Dazu zählt zum Beispiel eine krankheitsbedingte Personalknappheit.

Über alle Branchen hinweg haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf wenigstens 24 Urlaubstage bei einer Sechs-Tage-Woche und auf mindestens 20 Tage Freizeit, wenn ihr Arbeitsvertrag eine Fünf-Tage-Woche vorsieht.

Ähnliche Beiträge

Aktuelle Türkei News
Latika Cafe Dalyan
Aktuelle Türkei News
Sarigerme Surf Academy