• Einreisebestimmungen Türkei

    Das wichtigste auf einen Blick

    Einreisebestimmungen Türkei

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige können recht einfach in die Türkei einreisen, denn die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates. Dafür ist eines der folgenden Ausweisdokumente nötig:

  • Reisepass: Muss über mindestens noch eine leere Seite verfügen
  • Personalausweis
  • Kinderreisepass (s. auch Punkt 2): Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils reichen NICHT aus! Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.

Diese Ausweisdokumente dürfen höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein. Bei der Ein- und Ausreise mit abgelaufenen Dokumenten kann es allerdings in manchen Fällen zu Problemen kommen, deshalb sollten Sie sich am besten rechtzeitig vor der Reise in die Türkei um gültige Reisedokumente kümmern. Auch für den Fall einer Kontrolle in der Türkei empfiehlt es sich, immer einen gültigen Ausweis mit sich zu führen.

vorläufiger Reisepass: offiziell zwar akzeptiert, aber es kam bei dem Versuch der Einreise mit einem vorläufigen Reisepass zu Problemen, so dass das Auswärtige Amt nicht mehr empfiehlt, mit diesem zu reisen.

Ein „Reiseausweis als Passersatz“, der von der Bundespolizei ausgestellt wird, ist NICHT ausreichend für die Einreise in die Türkei.

Österreichische Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ein Visum beantragen. Dieses können Sie online oder bei den türkischen Vertretungsbehörden beantragen, es kostet 20,- US Dollar. Außerdem können Sie ein Visum bei Einreise über die am Flughafen aufgestellten Visaautomaten erwerben, allerdings nur per Kreditkarte, und es kostet in diesem Fall 30,- US Dollar bzw. 25,- Euro. Das Visum wird nur erteilt, wenn Sie einen Reisepass haben, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Ein Kindereintrag im Reisepass reicht nicht aus, jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.

Schweizerische Staatsangehörige brauchen in der Regel eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass. Ein Visum ist nicht nötig für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten. Auch hier gilt, dass jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument benötigt.

Einreisebestimmungen Türkei: Einreise von Minderjährigen

Der Eintrag im Reisepass eines Elternteils ist seit dem 26.6.2012 für Kinder nicht mehr gültig und berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Die Einreisebestimmungen der Türkei verlangen, dass JEDES Kind ein eigenes gültiges Ausweisdokument besitzt, entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis. Sind diese Reisedokumente nicht vorhanden, wird die Einreise verweigert!

Wenn ein Kind türkischer Eltern sowohl die deutsche, als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, braucht es zur Wiedereinreise nach Deutschland ein deutsches Ausweisdokument. Dieses beantragen Sie am besten vor der Reise bei der deutschen Behörde.

Es gibt keine besonderen Vorschriften für allein reisende Kinder oder bei Reise mit nur einem Elternteil, vorausgesetzt, dass die Ausreise aus Deutschland legal erfolgt ist.

Einreisebestimmungen Türkei Visum: Aufenthalt über 90 Tage oder österreichische Staatsbürger

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich innerhalb von 180 Tagen ohne Visum maximal 90 Tage in der Türkei aufhalten. Sie können also nicht einfach einen Tag ausreisen und gleich wieder einreisen, sondern kurze Aufenthalte werden addiert. Wenn Sie sich länger in der Türkei aufhalten wollen, müssen Sie bei einer türkischen Auslandsvertretung eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (am Ende des Artikels ist z.B. die Adresse der Türkischen Botschaft). Diese Genehmigung können Sie auch in der Türkei beantragen, vorausgesetzt, Sie haben einen Reisepass bei sich, der noch mindestens 90 Tage nach der geplanten Ausreise gültig ist.

Im Zweifel sollten Sie sich bei geplanten längeren Aufenthalten in der Türkei auf jeden Fall an türkische Behörden, Konsulate oder einen Anwalt wenden.

Die Türkei erkennt in der Regel Reisedokumente für andere Nationalitäten, die in Deutschland ausgestellt wurden, an. Bei der Einreise wird aber auf jeden Fall ein Visum benötigt, das Sie bei einem türkischen Generalkonsulat einholen müssen. Türkische Staatsangehörige sollten auf jeden Fall mit dem türkischen Pass einreisen.

Österreichische Staatsbürger brauchen in jedem Fall ein Visum, s. Punkt 1.

Weiterreise von der Türkei in andere Länder

Drittländer: Das nötige Visum für die Weiterreise in andere Länder müssen Sie bereits vor Ihrer Abreise aus Deutschland einholen. Für die Einreise von der Türkei nach Afghanistan, Indien, Nigeria, Pakistan oder Tadschikistan, wird eine Impfung gegen Polio verlangt.
Georgien: nur mit gültigem Reisepass
Irak: nur für Inhaber eines für den Irak gültigen Visums. Es besteht allerdings eine Reisewarnung.
Syrien: Anlässlich der aktuellen Situation wird ausdrücklich vor Reisen nach Syrien gewarnt. Es ist auch nicht zu empfehlen, sich im Grenzgebiet zwischen Türkei und Syrien aufzuhalten.

Einreisebestimmungen Türkei: mit dem Schiff

Wenn Sie als Deutscher mit dem Schiff einreisen möchten, empfehlen Reiseveranstalter grundsätzlich, einen Reisepass mitzuführen, der noch mind. 6 Monate gültig ist. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. In Ausnahmefällen ist auch ein gültiger Personalausweis ausreichend, Sie sollten dazu die Empfehlungen Ihres Reiseveranstalters beachten.
Österreicher sollten einen gültigen Reisepass und ein ausgedrucktes Visum bei sich tragen.

Einreisebestimmungen Türkei: mit dem PKW

Ein gültiges Ausweisdokument ist notwendig – ein Reisepass ist zwar nicht verpflichtend mitzuführen, wird aber empfohlen. Aufgrund der aktuellen Situation kann sich der Reiseablauf an der Grenze leicht verzögern.

An der Grenze stellt der türkische Zoll ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt ist (in der Regel gilt eine Frist von 30 Tagen, auf Antrag aber auch bis zu 90 Tagen). Dieses Datum dürfen Sie auf keinen Fall überschreiten, denn sonst drohen sehr hohe Geldstrafen und sogar ein Strafverfahren.

Die grüne Versicherungskarte ist nur im europäischen Teil der Türkei gültig. Sie sollten sich im Vorfeld informieren, ob Ihre Versicherung spezielle Angebote hat, für die Dauer der Reise auch den asiatischen Teil der Türkei mit einzuschließen. Ansonsten können Sie an der Grenze für mindestens 30 Tage eine Versicherung abschließen. Die Kosten hängen von Dauer und Fahrzeugtyp ab.
Falls der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist, muss der Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder wenigstens beglaubigt sein sollte.
Beachten Sie, dass in der Türkei für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze gilt. Für das Führen von LKW, PKW mit Anhänger und Bussen gilt sogar eine 0,0 Promillegrenze. Es gibt hohe Strafen bei Verkehrsdelikten, also sollten Sie deshalb (und natürlich zu deiner eigenen Sicherheit) kein Risiko eingehen.

Kontaktdaten der Türkischen Botschaft für weitere Fragen

  • Website: http://berlin.emb.mfa.gov.tr/
  • Telefon: +49 30 275 85 0
  • Fax: +49 30 275 90 915
  • E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
  • Postanschrift: Türkische Botschaft, Tiergartenstraße 19-21, 10785 Berlin

Die hier gesammelten Informationen beruhen auf Informationen des Auswärtigen Amtes. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Ich kann zu diesem Thema außerdem keine Rechtsberatung geben – in dringenden Fällen oder bei Unklarheiten rate ich unbedingt dazu, das Auswärtige Amt, die Türkische Botschaft oder einen Rechtsbeistand zu kontaktieren.

Die Informationen beruhen auf Empfehlungen des Auswärtigen Amtes, vor Reiseantritt lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die dortigen aktuellen Informationen. (Stand: 01.06.2016)